Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk
2026
Beschreibung
Lehrgangsinhalt:
Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln dürfen nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGVA3) nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Gefahrenlehre (5%), Vorschriften für den Betrieb und Instandsetzung der elektrischen Einrichtungen von SHK-Anlagen (10%), System-, Material- und Stoffkunde (30%), Dokumentation inkl. elektrotechnischer Zeichnungen, Montage und Betriebsanleitungen, Steuerungs- und Bauelemente prüfen, Fehlersuche, Messungen gemäß VDE-Bestimmungen, Prüfdokumente (30%).
Am Ende des Kurses findet eine theoretische und praktische Prüfung statt. Prüfungsvoraussetzung für die Teilnehmer ist, dass an mindestens 70 % des Unterrichts teilgenommen wurde.
Lehrgangsziel:
Die Teilnehmer sollen an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln von Heizungsanlagen, Trink- und Abwasseranlagen sowie von raumlufttechnischen Anlagen und deren Komponenten wie z.B. an Brennern, Pumpen und deren Steuerungs- und Regelungseinrichtungen in Verbindung von Arbeiten zum Erstanschluss und in Verbindung mit Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten selbstständig arbeiten können.
Dieser Lehrgang wird den Teilnehmer dazu befähigen, den vorschriftsmäßigen Anschluss an ein vorhandenes elektrisches Verteilungsnetz herzustellen. Die Herstellung des Verteilungsnetzes sowie die Einhaltung der Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme und deren Nachweis ist Aufgabe des konzessionierten Elektroinstallateurs.